Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten einen Kindergarten- oder Krippenplatz für Ihr Kind bei uns vormerken? Kein Problem! Sie können sich jeweils bis spätestens Dezember für das neue Kindergartenjahr im September vormerken lassen. Dies funktioniert ganz einfach durch unseren Vormerkbogen, den Sie gleich hier auf dieser Seite herunterladen können. Zusätzlich können Sie auch einen Termin für eine Besichtigung unseres Hauses vereinbaren, bei der Sie die zukünftigen Erzieher Ihrer Kinder kennenlernen können.
Ab März erhalten Sie dann per Post eine Zusage, für wann Sie einen Platz im Kinderhaus erhalten haben und können dann zeitnah ihren Betreuungsvertrag unterschreiben.
Etwa im Juni findet dann ein „Infonachmittag“ statt, an dem Sie gemeinsam mit den Erziehern Ihrer Gruppe alles Notwendige, wie etwa die Eingewöhnung, besprechen können.
Eine Kündigung des Kindergarten-/Krippenplatzes durch die Eltern ist grundsätzlich nur zum Ende des Kindergarten-/Krippenjahres möglich. Sie muss bis spätestens 31.05. des laufenden Kindergartenjahres erfolgen. Während des Kindergarten-/Krippenjahres ist eine Kündigung durch Eltern nur aus wichtigem Grund (z.B. Wegzug) zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich. Bei Eintritt in die Schule ist keine Kündigung erforderlich. Für die letzten beiden Monate des Kindergartenjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung nicht zulässig.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.